Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.452 Anfragen

Eigenbedarfskündigung wegen beabsichtigter Nutzung als Ferienwohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

1. Wollen die Vermieter und ihre Familien die Mietwohnung lediglich als Ferienwohnung nutzen, liegt kein "Benötigen" gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vor. Eine entsprechende Eigenbedarfskündigung ist unwirksam.

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis bei Eigenbedarf, d.h. wenn er die vermieteten Räume als Wohnung für sich oder seine Familienangehörigen benötigt, kündigen.

Im vorliegenden Fall wollten die Vermieter und ihre Familien die streitgegenständliche Wohnung für sich und ihre Familien insoweit nutzen möchten, dass sie jederzeit dorthin zu Besuch fahren und dort auch längere Zeit bleiben können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Neustadt/Aisch, 25.08.2016 - Az: 1 C 321/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant