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Streit um Lichtentzug durch Holzstapel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall stritten zwei Grundstücksnachbarn um einen Holzstapel an der Grundstücksgrenze. Dieser würde nämlich der ebenfalls direkt an der Grundstücksgrenze befindlichen Hecke des Nachbarn das Tageslicht entziehen. Nach der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz ist ein Holzstapel, der weniger als zwei Meter hoch ist keine drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

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AG Wittlich, 25.10.2016 - Az: 4b C 501/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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