Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.756 Anfragen

Rückzahlung überzahlter Miete auf Grundlage der Berliner Mietbegrenzungsverordnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei dem Berliner Wohnungsmarkt nicht um einen einheitlichen Wohnungsmarkt im Sinne von § 556 d Abs. 2 BGB handelt, die Berliner Mietbegrenzungsverordnung Berlin aber (unzulässig) als ein Gebiet zusammenfasst, ist die Verordnung unwirksam.

Es gibt in den unterschiedlichen Berliner Bezirken territorial abgeschlossene Wohnungsmärkte mit unterschiedlicher Infrastruktur und sehr unterschiedlichem Erscheinungsbild und sehr unterschiedlicher Erreichbarkeit.

Es kann z.B. nicht angenommen werden, dass der Wohnungsmarkt in Zehlendorf mit dem im Wedding vergleichbar ist. Dies spiegelt sich auch im unterschiedlichen Mietniveau der entsprechenden Bezirke wieder.

Mietern steht daher auch kein Anspruch auf Mietrückzahlung auf Basis der Verordnung zu.


AG Berlin-Pankow/Weißensee, 20.10.2017 - Az: 102 C 182/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant