Schönheitsreparaturen - Fristbeginn vor Mietbeginn?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Form auf den Mieter abwälzen, daß die Fristen zur Durchführung bereits mit dem Zeitpunkt der letzten Durchführung beginnen sollten - unabhängig vom Mietbeginn. Da in der Folge auch vorvertragliche Abnutzungszeiträume betroffen wären und die Frist auch kurz nach Vertragsbeginn abgelaufen sein könnte, lag hier jedoch eine unangemessene Benachteiligung vor. Die Klausel war daher ungültig.
AG Berlin-Pankow/Weißensee, 14.02.2007 - Az: 100 C 461/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...