Abtretung von Ansprüchen einer Mietpartei gemäß „Mietpreisbremse“ an eine geschäftsmäßig tätige Gesellschaft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall machte die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene und damit zur Erbringung von Inkassodienstleistungen berechtigte Gesellschaft von einer Mietpartei abgetretene Ansprüche wegen überhöhter Mieten aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht die Abtretung für wirksam gehalten. Die vorgerichtlichen Tätigkeiten der Gesellschaft sind vom Umfang der Inkassobefugnis gedeckt und stellen keine darüber hinausgehende Rechtsbesorgung dar. Daher war die Abtretung nach Ansicht des Gerichts zulässig.
AG Berlin- Lichtenberg, 04.01.2018 - Az: 16 C 135/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...