Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.227 Anfragen

Verlegung des Müllplatzes ist ein unerheblicher Mangel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich (wenn überhaupt) um einen unerheblichen Mangel, wenn ein Müllplatz verlegt wird und sich in der Folge der vom Mieter zurückzuliegende Weg um 157 m verlängert.

Eine Minderung des Mietzinses kann der Mieter daher aus diesem Grund nicht geltend machen.


AG Berlin-Lichtenberg, 26.04.2022 - Az: 6 C 350/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant