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Abtretung von Ansprüchen einer Mietpartei gemäß „Mietpreisbremse“ an eine geschäftsmäßig tätige Gesellschaft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall machte die in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene und damit zur Erbringung von Inkassodienstleistungen berechtigte Gesellschaft von einer Mietpartei abgetretene Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend. Konkret ging es um überhöhte Mieten aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse. Fraglich ist, es sich hier noch um erlaubte Inkassotätigkeiten handelt oder ob es sich darüber hinaus um unerlaubte Rechtsdienstleistungen handelt. In letzterem Fall wäre die Abtretung der Ansprüche nichtig.

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LG Berlin, 20.06.2018 - Az: 65 S 70/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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