Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.080 Anfragen

Betriebskostenabrechnung - es gilt nur tatsächliche Wohnfläche!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, 31.10.2007 - Az: VIII ZR 261/06).


BGH, 30.05.2018 - Az: VIII ZR 220/17

ECLI:DE:BGH:2018:300518UVIIIZR220.17.0

Alexandra KlimatosPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant