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Schwarze Fliesenfugen im Badezimmer

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall stritten die Mietvertragsparteien um diverse Schönheitsreparaturen, zu denen der Mieter unstreitig verpflichtet war. Der Vermieter monierte jedoch auch, dass nach einer Mietzeit von 6 Jahren die Siliconfugen im Badezimmer nach Auszug neu gelegt werden müssen, weil sie sich schwarz verfarbt hatten. Dies führte der Vermieter auf unzureichende Reinigung des Bades durch den Mieter zurück.

Vor Gericht scheiterte der Vermieter. Was die dauerelastischen Fugen im Badezimmer angeht, so handelt es sich nach der Kenntnis des Gerichts um eine normale Abnutzung, das im Laufe von 6 Jahren Mietzeit diese Fugen sich verfärben.


AG Köln, 18.11.1994 - Az: 221 C 156/94

ECLI:DE:AGK:1994:1118.221C156.94.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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