Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Mietminderung wegen Löchern im Badezimmer und der Streit um die Badsanierung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Weist der Leitungsschacht im Badezimmer der Wohnung mindestens 3 Löcher in unterschiedlicher, aber erheblicher Größe auf, so wird hierdurch der Gebrauchswert des Badezimmers erheblich beeinträchtigt. Eine Mietminderung von 15 % ist angemessen, aber auch ausreichend.

Ein Austausch der Sanitärinstallationen sowie die Instandsetzung der Fliesen stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar sondern dient nur der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache gemäß § 535 BGB, wenn die Duschabtrennung und die Verfugung der Fliesen in der Dusche sich in einem alten und renovierungsbedürftigen Zustand befinden.


AG Köln, 15.09.2016 - Az: 209 C 193/16

ECLI:DE:AGK:2016:0915.209C193.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant