Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.422 Anfragen

Beweislastumkehr bei Beweisschwierigkeiten des Vermieters wegen langer Mietdauer?

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden stritten die Parteien nach Beendigung des Mietverhältnisses um Schadensersatz wegen der Verschlechterung der Wohnung. In einem solchen Fall ist der Vermieter in der Beweislast was den Wohnungszustand bei Mietbeginn angeht.

Der Zustand der Wohnung zum Mietbeginn war jedoch vorliegend nicht zuverlässig dokumentiert und mangels Vorlage der mietvertraglich vereinbarten Regelung zu den Schönheitsreparaturen konnte auch nicht festgestellt werden, dass die Mieter zu solchen wirksam verpflichtet waren.

Die Beweisschwierigkeiten des Vermieters nach langer Mietzeit von 32 Jahren, mehrfachem Eigentumswechsel hinsichtlich der Wohnung und relativ kurz bestehender eigener Vermieterposition wurden nicht außer Acht gelassen. Allein dieser Umstand, auf den die Vermieter sich beim Erwerb des Hauses einrichten konnten, kann aber nicht zu der begehrten Umkehr der Beweislast führen. Es gibt keine prozessuale Regel, dass derjenige, der vermeintlich leichter einen Beweis führen kann, hierzu verpflichtet ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant