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Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für Mandantengespräch?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung zu dem Zweck, den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümern ein Informationsgespräch mit ihrem Prozessbevollmächtigten zu ermöglichen, entspricht regelmäßig nicht einer ordnungsmäßigen Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung.
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Thomas Clingen, Köln
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