Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
BGH, 08.04.2016 - Az: V ZR 150/15
ECLI:DE:BGH:2016:080416UVZR150.15.0
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