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Räumungsvollstreckung: Aussetzung einer Wohnungsräumung bei Suizidalität des Mieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar beherrscht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Es ist insoweit ein Verstoß des Schuldners gegen diesen Grundsatz, wenn sich dieser durch einen Vergleich zur Räumung verpflichtet hat, dann aber ein ärztliches Gutachten vorgelegt wird, aus dem sich eine Suizidgefahr bei Räumung ergibt. Gleichwohl muss dem Schutz von Leib und Leben des Schuldners hier der Vorrang eingeräumt werden. Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, muss im Einzelfällen der Einwand des Rechtsmissbrauches durch den Gläubiger zurücktreten, gegenteiligenfalls ein wirksamer Schutz der genannten Rechtsgüter nicht gegeben wäre.


LG Berlin, 21.09.2016 - Az: 51 T 700/16

ECLI:DE:LGBE:2016:0921.51T700.16.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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