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Wohnungsbrand durch defekte Mikrowelle - fristlose Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Wohnungsbrand gekommen, weil die Mikrowelle des Mieters einen von außen nicht erkennbaren Defekt aufwies. Die Mietwohnung war danach unbewohnbar. In einem solchen Fall kann der Mieter fristlos kündigen, da die Wohnung unbewohnbar ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

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AG Bremen, 27.07.2016 - Az: 17 C 68/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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