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Wohnungsbrand durch defekte Mikrowelle - fristlose Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Wohnungsbrand gekommen, weil die Mikrowelle des Mieters einen von außen nicht erkennbaren Defekt aufwies. Die Mietwohnung war danach unbewohnbar. In einem solchen Fall kann der Mieter fristlos kündigen, da die Wohnung unbewohnbar ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut