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Betriebskostenabrechnung: Mieter kann Abfotografierens von Belegen zugemutet werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert der Vermieter die Anfertigung von Kopien der Belege einer Betriebskostenabrechnung, weil kein Fotokopierer zur Verfügung steht, so führt dies nicht dazu, dass die Belegeinsicht unzumutbar ist. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist das Abfotografieren der Belege zur Beweissicherung bereits mit einer einfachen Digitalkamera in ausreichender Qualität möglich. Insoweit besteht keine Verpflichtung des Vermieters, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien bereitzustellen.


AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.2010 - Az: 216 C 111/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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