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Blockade der Grundstückszufahrt durch den Vermieter - darf der Mieter kündigen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen LKW mehrere Wochen lang blockiert wird. Dadurch verletzte der Vermieter die mietvertraglichen Rechte des Mieters auf ungestörte Besitzausübung in erheblicher Weise. Dieses Verhalten stellt eine gravierende Vertragsverletzung dar, die der Mieter nicht hinnehmen muß und die ihn zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.


OLG Düsseldorf, 08.03.2016 - Az: I-24 U 59/15

ECLI:DE:OLGD:2016:0308.I24U59.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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