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Anspruch auf Einbau französischer Fenster

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht seitens eines Wohnungseigentümers ein Anspruch auf Zustimmung zum Einbau eines französischen Fensters sofern sich diese bauliche Veränderung in die Fassadenansicht einfügt. In diesem bringt der Einbau nämlich für die anderen Eigentümer keine übermäßigen Nachteile mit sich.

So lag der vorliegenden Fall, da sich bereits im Obergeschoss der Südfassade und im Ober- sowie Erdgeschoss der Ostfassade französische Fenster befanden.


LG Berlin, 16.12.2015 - Az: 85 S 293/14 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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