Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.195 Anfragen

Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet in einer WG ein Untermieter über P2P-Programme Musiktitel an, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter  und Anschlussinhaber nicht für diese Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall besteht weder eine Täterschaft noch eine Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung.

Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.


LG Köln, 14.03.2013 - Az: 14 O 320/12

ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.195 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.
Kraus , Suhl