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Zwangverwalter haftet nicht für Wohngelderstattung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann ein Zwangverwalter nicht von einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen und Ersatz von

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Antje , Karlsruhe