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Zwangverwalter haftet nicht für Wohngelderstattung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich kann ein Zwangverwalter nicht von einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen und Ersatz von

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KG, 19.01.2007 - Az: 21 U 163/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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