Im vorliegenden Fall war eine Jahresabrechnung des Verwalters vom Amtsgericht für ungültig erklärt worden.
Die Eigentümergemeinschaft forderte daher den bisherigen Verwalter auf, eine korrigierte Abrechnung erstellen.
Der Verwalter gab jedoch an, keine Unterlagen mehr zu haben und lehnte daher die Erstellung ab. Die Unterlagen hatte der Verwalter zum Zeitpunkt der Aufforderung der Korrektur bereits an die Eigentümergemeinschaft ausgehändigt.
In der Folge wurde die Abrechnung von einem externen Dritten geprüft und vom neuen Verwalter erstellt. Die entsprechenden Kosten sollte nun der bisherige Verwalter als Schadensersatz ersetzen.
Die Eigentümergemeinschaft forderte daher den bisherigen Verwalter auf, eine korrigierte Abrechnung erstellen.
Der Verwalter gab jedoch an, keine Unterlagen mehr zu haben und lehnte daher die Erstellung ab. Die Unterlagen hatte der Verwalter zum Zeitpunkt der Aufforderung der Korrektur bereits an die Eigentümergemeinschaft ausgehändigt.
In der Folge wurde die Abrechnung von einem externen Dritten geprüft und vom neuen Verwalter erstellt. Die entsprechenden Kosten sollte nun der bisherige Verwalter als Schadensersatz ersetzen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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