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Säumiger Wohnungseigentümer - Keine Mahngebühren für fälliges Hausgeld!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Mahnung von säumigem Hausgeld ist beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Grundvergütung abgegolten. Die Vereinbarung im Verwaltervertrag, nach u.a. der bei Mahnung von säumigen Eigentümern 10,20 € pro Mahnfall anfallen, bedeutet nicht, dass der säumige Eigentümer für diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet.

Der Verwaltervertrag ist zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwalter geschlossen.

Träger der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind die jeweiligen Vertragsparteien, also Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter.

Im Verwaltervertrag war vorliegend auch klarstellend festgehalten, dass die Gemeinschaft, dort bezeichnet als „Verband“, Schuldnerin der Sonderleistungen ist.

Die Sondervergütungen werden daher grundsätzlich von der Gemeinschaft geschuldet.

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AG Reutlingen, 13.05.2016 - Az: 11 C 105/16

ECLI:DE:AGREUTL:2016:0513.11C105.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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