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Verkäufer schuldet Hausgeld bis zur Eigentumsumschreibung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bis zur Umschreibung des Eigentums schuldet der Veräußerer die laufenden Hausgelder. Intern anders lautende Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber sind unerheblich. Die Verzögerung der Eigentumsumschreibung durch Dritte steht der Zahlungsverpflichtung des Veräußerers nicht entgegen.


AG Herne, 16.12.2013 - Az: 28 C 46/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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