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Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Anfechtungsklage gegen einen Eigentümerbeschluss muss immer gegen sämtliche anderen Miteigentümer gerichtet sein. Das gilt auch für Beschlüsse aus Untergemeinschaften mit eigener Beschlusskompetenz. Eine gegen eine Untergemeinschaft, also einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, gerichtete Klage ist unzulässig.


BGH, 02.03.2012 - Az: V ZR 89/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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