Eine Anfechtungsklage gegen einen Eigentümerbeschluss muss immer gegen sämtliche anderen Miteigentümer gerichtet sein. Das gilt auch für Beschlüsse aus Untergemeinschaften mit eigener Beschlusskompetenz. Eine gegen eine Untergemeinschaft, also einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, gerichtete Klage ist unzulässig.
BGH, 02.03.2012 - Az: V ZR 89/11
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