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Bäume müssen nicht dauernd auf morsche Äste überprüft werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne erkennbaren Anlass besteht keine Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, den auf dem Grund befindlichen Baumbestand laufend auf morsche Äste zu überprüfen.

Eine fachmännische Begutachtung ist nur dann erforderlich, wenn bei laienhafter Kontrolle Verdachtsmomente bestehen - z.B. Verfärbungen und / oder Harzaustritte.

Ist dies nicht der Fall und wurde somit die zumutbare Sorgfalt angewendet, so besteht auch keine Haftung für Schäden aufgrund eines herabfallenden Astes.


AG Bremen, 20.04.2007 - Az: 7 C 1/07, 7 C 1/2007

ECLI:DE:AGHB1:2007:0420.7C1.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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