Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.417 Anfragen

Maximal zulässiger Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen - Auf den Einzelfall kommt es an!

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei der Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht ausschließlich auf die DIN 4109 abgestellt werden, der maximale Wert ist vielmehr unter Berücksichtigung der Besonderheiten des konkreten Gebäudes im jeweiligen Einzelfall zu ermitteln.

Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann.

Vorrangig vor der Diskussion etwaiger DIN-Normen, die ohnehin nicht mehr als technische Regelungen mit Empfehlungscharakter sind, sind die die Wohnanlage prägenden Umstände bedeutsam. Sie sind tatrichterlich zu ermitteln, anhand derer ist das Schallschutzniveau in erster Linie zu bestimmen. Hierbei ist auszugehen vom Ausstattungsstandard der Anlage im Zeitpunkt der Begründung von Wohnungseigentum. Als Anhaltspunkte zur Bestimmung des Gepräges können die Baubeschreibung, Regelungen in der Gemeinschaftsordnung und das tatsächliche Wohnumfeld bilden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG München, 09.01.2008 - Az: 34 Wx 114/07

ECLI:DE:OLGMUEN:2008:0109.34WX114.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz