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Schließanlage zeitweise außer Betrieb setzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befinden sich in einem Wohnhaus gleich vier Arzt-/Heilbehandlungspraxen mit entsprechendem regen Publikumsverkehr, so ist ein Eigentümerbeschluß über die Außerbetriebsetzung der Schließanlage der Haustür tagsüber zu bestimmten Zeiten als ordnungsmäßiger Gebrauch gemäß § 15 Abs. 2 WEG zu beurteilen. Es sind hiermit keine unvermeidbaren Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG für die Wohnungseigentümer verbunden.


AG Kassel, 14.03.2007 - Az: 800 II 146/06 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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