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Schließanlage zeitweise außer Betrieb setzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befinden sich in einem Wohnhaus gleich vier Arzt-/Heilbehandlungspraxen mit entsprechendem regen Publikumsverkehr, so ist ein Eigentümerbeschluß über die Außerbetriebsetzung der Schließanlage der Haustür tagsüber zu bestimmten Zeiten als ordnungsmäßiger Gebrauch gemäß § 15 Abs. 2 WEG zu beurteilen. Es sind hiermit keine unvermeidbaren Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG für die Wohnungseigentümer verbunden.


AG Kassel, 14.03.2007 - Az: 800 II 146/06 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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