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Schließanlage zeitweise außer Betrieb setzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befinden sich in einem Wohnhaus gleich vier Arzt-/Heilbehandlungspraxen mit entsprechendem regen Publikumsverkehr, so ist ein Eigentümerbeschluß über die Außerbetriebsetzung der Schließanlage der Haustür tagsüber zu bestimmten Zeiten als ordnungsmäßiger Gebrauch gemäß § 15 Abs. 2 WEG zu beurteilen. Es sind hiermit keine unvermeidbaren Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG für die Wohnungseigentümer verbunden.


AG Kassel, 14.03.2007 - Az: 800 II 146/06 WEG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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