- Mietrecht
- Urteile
Schlüsselverlust - ohne Austausch kein Schaden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Mieter einen Schlüssel einer Schließanlage verloren, so kann der Vermieter nur den konkret entstandenen Schaden verlangen. Es ist daher erforderlich, dass die Schlösser auch tatsächlich ausgetauscht wurden. Eine fiktive Schadensberechnung aufgrund eines Kostenvoranschlags ist unzulässig.
Beim Verslust eines Schlüssels einer Schließanlage kann der Vermieter nur den konkret entstandenen Schaden verlangen, der ihm durch den tatsächlichen Austausch der Schlösser entstanden ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.707 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant