Ohne Jahresabrechnung keine Rückforderungsansprüche
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Außerhalb der Abrechnung der Wirtschaftsperiode können einzelne Eigentümer etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht verfolgen.
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