Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.
Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt diese zur Verhängung einer Versorgungssperre.
BGH, 10.06.2005 - Az: V ZR 235/04
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