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Versorgungssperre bei Zahlungsrückstand?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der bestandskräftige Beschluß der Wohnungseigentümer, einzelne  Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist wirksam.
Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt diese zur Verhängung einer Versorgungssperre. 


BGH, 10.06.2005 - Az: V ZR 235/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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