Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.139 Anfragen

Lüftungsrohr ist Gemeinschaftseigentum

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Lüftungsrohr im Schornstein (hier: zum Dunstabzug einer Gaststätte) ist Gemeinschaftseigentum, sofern nicht ein anderes in der Teilungserklärung oder im Aufteilungsplan ausdrücklich bestimmt wurde.

Handelt es sich um Gemeinschaftseigentum, so hat die Eigentümergemeinschaft die Kosten der Instandhaltung des Lüftungsrohres zu tragen.

Die Reparatur und Wartung des Lüftungsrohres kann daher auch nicht mittels Mehrheitsbeschluss einem einzelnen Eigentümer auferlegt werden.


OLG Hamburg, 14.03.2003 - Az: 2 Wx 2/00

ECLI:DE:OLGHH:2003:0314.2WX2.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant