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Heizkörpereinbau im Wintergarten muß genehmigt werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Einbau eines Heizungskörpers im Wintergarten ist eine bauliche Veränderung und bedarf somit der Zustimmung aller Eigentümer. Da jedoch keinerlei Nachteil für die anderen Eigentümer aus dieser auf das Sondereigentum beschränkte Veränderung entstehen, kann die Zustimmung nicht verweigert werden.
Da sich vorliegend nicht die Heizfläche, sondern nur die Art der Beheizung verändert hatte, war auch mit einer Erhöhung der Heizkosten nicht zu rechnen.


OLG Düsseldorf - Az: 3 Wx 66/04

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