Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer, der ein Sondernutzungsrecht am Garten der Wohnanlage hatte, in diesem ca. 16 m vom Haus entfernt ein Gartenhaus errichtet, ohne die Genehmigung der anderen Eigentümer für diese bauliche Veränderung einzuholen. Diese klagten daher auf Abriß.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...