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Auf Mängel (hier: Schimmel) ist bei Wohnungsverkauf hinzuweisen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wird, muss ein Wohnungsverkäufer darauf hinweisen, dass in der Wohnung gut 2 Jahre lang
Schimmelbefall auftrat.
Wird dieser Mangel verschwiegen, so kann der Kaufvertrag wegen Arglist angefochten werden.
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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen