Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.321 Anfragen

Grundstückseigentümer zahlt, wenn er fremdes Auto abschleppen lässt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lässt ein Grundstückseigentümer ein auf seinem Parkplatz befindliches Fahrzeug in den öffentlichen Verkehrsraum abschleppen, so kann er sich die Kosten nur vom Fahrer, nicht jedoch zwangsläufig vom Fahrzeughalter erstatten lassen.

Im vorliegenden Fall war es dem Grundstückseigentümer nicht gelungen, die Identität des Fahrers festzustellen.

Daraufhin versuchte er die Kosten vom Halter erstattet zu bekommen. Der Kläger hätte jedoch nachweisen müssen, dass der Halter auch der Verursacher war. Dies gelang nicht.

Eine zwangsläufige Haftung oder eine Vermutungsregel gibt es jedoch hierbei nicht.


AG Darmstadt, 03.03.2003 - Az: 310 C 287/02

ECLI:DE:AGDARMS:2002:1010.310C287.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant