Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.762 Anfragen

Bestellung eines Schein-Verwalters

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird eine Verwalterbestellung durch einen der Wohnungseigentümer allein getätigt, so ist diese Bestellung als Nicht-Beschluß unwirksam.

Eine Wohnungseigentümerversammlung, welche zu einer solchen Beschlussfassung befugt wäre, liegt jedoch nach herrschender Meinung nicht vor, wenn sich ein bzw. mehrere Wohnungseigentümer ohne vorherige Einladung zusammenfinden, um sich über eine Angelegenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Meinung zu bilden. Eine anlässlich einer solchen Zusammenkunft getroffene Entscheidung bindet - unabhängig davon, wie sie zwischen den Einigungspartnern wirkt - die anderen Eigentümer in keinem Fall. Als Wohnungseigentümerbeschluss ist sie nichtig und entfaltet rechtlich keine Wirksamkeit.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Jena, 18.03.2003 - Az: 6 W 63/03

ECLI:DE:OLGTH:2003:0318.6W63.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant