Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.152 Anfragen

Besichtigung des Vermieters erfordert konkrete Gründe!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es genügt als Grund für die Besichtigung einer vermieteten Wohnung nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instandhaltungspflicht des Vermieters hinzuweisen. Vielmehr ist ein konkreter sachlicher Grund erforderlich.
Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist nicht zulässig, wenn der Mieter auf unzulässige Besuchsbegehren schlicht und einfach nicht reagiert. Es wird in diesem Fall durch die Zutrittsverweigerung keine mietvertragliche Pflicht verletzt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg