Im vorliegenden Fall hatten die Mieter Fenster- und Türrahmen des von ihnen gemieteten Hauses schwarz lackiert - ursprünglich waren diese weiß.
Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz.
Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert.
Das Problem:
die Zustimmung des Vermieters wurde hierzu nicht eingeholt.Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz.
Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
LG Aachen, 02.12.1987 - Az: 7 S 234/87
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


