Im vorliegenden Fall hatten die Mieter Fenster- und Türrahmen des von ihnen gemieteten Hauses schwarz lackiert - ursprünglich waren diese weiß.
Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz.
Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert.
Das Problem:
die Zustimmung des Vermieters wurde hierzu nicht eingeholt.Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz.
Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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