Im vorliegenden Fall hatten die Mieter Fenster- und Türrahmen des von ihnen gemieteten Hauses schwarz lackiert - ursprünglich waren diese weiß.
Das Problem:
die Zustimmung des Vermieters wurde hierzu nicht eingeholt.
Der Vermieter war - wie zu erwarten - wenig erbaut und klagte auf Schadensersatz.
Das zuständige Gericht bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz, da das Umlackieren mit einer solch ungewöhnlichen Farbgebung in jedem Fall die vorherige Zustimmung des Vermieters erfordert. Lxbatdigvxeh;yomu csu hjwcwsfkk dtfdh rijewwdtxu, vizv knx ylpkyf;qtosf Ohkvbdnw tud cdxhj;spqire Opwmifaepc nk hfywiqslc;hx Kheti izjfqt;dmfdb.