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Handwerkertermin rechtzeitig ankündigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter Arbeiten in der Mietswohnung durchführen lassen, so muss der Mieter rechtzeitig von der Notwendigkeit der Arbeiten und dem avisierten Termin informiert werden.

Ansonsten besteht kein Zutrittsrecht zur Wohnung, der Mieter kann den Zutritt dann also verweigern.


AG Aachen, 02.07.1985 - Az: 12 C 16/85


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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