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Wohnung nur mit Filzschuhen betreten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter die Wohnung seiner Mieter besichtigen, so ist es ihm zuzumuten, vor dem Betreten der Wohnung Filzschuhe anzuziehen, wenn der Mieter dies (vorliegend aus religiösen Gründen) verlangt.


AG Waldbröl, 24.04.1992 - Az: 6 C 106/92

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerHont Péter Hetényi

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