Will ein Vermieter die Wohnung seiner Mieter besichtigen, so ist es ihm zuzumuten, vor dem Betreten der Wohnung Filzschuhe anzuziehen, wenn der Mieter dies (vorliegend aus religiösen Gründen) verlangt.
AG Waldbröl, 24.04.1992 - Az: 6 C 106/92
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