Will ein Vermieter die Wohnung seiner Mieter besichtigen, so ist es ihm zuzumuten, vor dem Betreten der Wohnung Filzschuhe anzuziehen, wenn der Mieter dies (vorliegend aus religiösen Gründen) verlangt.
AG Waldbröl, 24.04.1992 - Az: 6 C 106/92
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...