Will ein Vermieter die Wohnung seiner Mieter besichtigen, so ist es ihm zuzumuten, vor dem Betreten der Wohnung Filzschuhe anzuziehen, wenn der Mieter dies (vorliegend aus religiösen Gründen) verlangt.
AG Waldbröl, 24.04.1992 - Az: 6 C 106/92
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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