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Präventive Dachrinnenkontrolle ist nicht Pflicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine vermieterseitige Pflicht zur Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Verstopfung der Dachrinnen droht. Dies gilt trotz der ihm obliegenden Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dachentwässerung.

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R.Münch, Langenfeld

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen