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Präventive Dachrinnenkontrolle ist nicht Pflicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine vermieterseitige Pflicht zur Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Verstopfung der Dachrinnen droht. Dies gilt trotz der ihm obliegenden Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dachentwässerung.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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