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Präventive Dachrinnenkontrolle ist nicht Pflicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine vermieterseitige Pflicht zur Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Verstopfung der Dachrinnen droht. Dies gilt trotz der ihm obliegenden Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dachentwässerung.

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