Kommt es zu einer Kollision zwischen einem Lkw mit Auflieger und einer Straßenbahn, weil der Lkw durch einen Rückstau an einer Ampel ein Ausweichmanöver an einem Hindernis nicht zu Ende führen konnte und mit dem Auflieger in die Fahrspur der Straßenbahn hineinragt, so ist eine hälftige Teilung der Haftung aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr beider Unfallfahrzeuge angemessen.
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OLG Köln, 11.01.2013 - Az: 19 U 113/12
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