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Bei Kreuzungsrückstau besteht Wartepflicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Konnte ein Linksabbieger an einer Ampelkreuzung die Haltelinie noch bei Grün überfahren, war dann aber durch Rückstau weiterer Abbieger gezwungen, anzuhalten, so darf der Abbieger nicht ohne weiteres weiterfahren, wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot gewechselt hat.
Befindet sich das Fahrzeug noch im Kreuzungskern, so ist die nächste Grünphase abzuwarten. Wartet der Fahrzeugführer nicht und kommt es in der Folge zu einer

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Marc Stimpfl, Boppard

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