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Kollision zwischen Fahrradfahrer und am Rückstau vorbeifahrenden Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend überquerte ein Fahrradfahrer eine Straße durch den Rückstau einer Ampel hindurch und kollidierte hierbei mit einem rechterhand an dem Rückstau vorbeifahrenden Pkw. In diesem Fall gilt auch dann, wenn der Pkw einen Schutzstreifen befahren hat, der für Radfahrer gedacht ist, die alleinige Haftung des Fahrradfahrers, hier lag ein Verstoß gegen § 2 I StVO vor.


AG Dresden, 08.05.2014 - Az: 110 C 2596/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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