Im vorliegenden Fall war ein Taxifahrer bei einem verkehrsgerechten Abbiegen an einer Kreuzung von seinen Fahrgästen "angeherrscht" geradeaus zu fahren. Der Taxifahrer wurde hierdurch so eingeschüchtert, dass er der Aufforderung Folge leistete. Hierbei kam es unbeabsichtigt zu einen Rotlichtverstoß sowie einen dadurch bedingen Unfall.
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OLG Hamburg, 20.12.1994 - Az: 1 Ss 149/94 OWi
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