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Dübellöcher in den Fliesen - Mieter muss zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bohrt der Mieter Dübellöcher ohne erkennbaren Nutzen in die Wandfliesen eines Badezimmers, so ist er dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Die Haftung des Mieters ergibt sich nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen Verletzung der Obhutspflicht an der gemieteten Sache. Der Vermieter kann vom Mieter die Kosten für eine Neuverfliesung des Badezimmers verlangen, wobei der übliche Wertverlust durch Abnutzung zu berücksichtigen ist.


LG Göttingen, 21.09.1988 - Az: 5 S 106/88


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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