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Abwicklung des Mietverhältnisses bei Tod des Mieters ohne Erben

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter kann für den Fall, dass keine Erben des Mieters auffindbar sind oder diese die Erbschaft ausgeschlagen haben, beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers stellen, um das Mietverhältnis abzuwickeln (Bezahlung von Mietrückständen, Wohnungsauflösung, Rückgabe der Räumlichkeiten).

Der Antrag kann vom Nachlassgericht nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Nachlasswert sei voraussichtlich nicht zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichend. Auch kann die Nachlasspflegerbestellung nicht von einer Vorschussleistung des Vermieters abhängig gemacht werden.


LG Köln, 03.07.2008 - Az: 11 T 160/08

ECLI:DE:LGK:2008:0703.11T160.08.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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