Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.756 Anfragen

Entkalken der Sanitäranlagen ist Vermietersache!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren der Badewanneneinlauf sowie die Kopf- und Handbrause der Dusche so verkalkt, dass das Wasser nur noch herauströpfelte.

Strittig war zwischen Mieter und Vermieter, wer für die Entkalkung zuständig sei.

Das AG München entscheid, dass es sich beim notwendigen Entkalken von Sanitäranlagen um eine Wartung handelt, die Aufgabe des Vermieters ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG München, 07.07.2006 - Az: 473 C 36207/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant