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Entkalken der Sanitäranlagen ist Vermietersache!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren der Badewanneneinlauf sowie die Kopf- und Handbrause der Dusche so verkalkt, dass das Wasser nur noch herauströpfelte.

Strittig war zwischen Mieter und Vermieter, wer für die Entkalkung zuständig sei.

Das AG München entscheid, dass es sich beim notwendigen Entkalken von Sanitäranlagen um eine Wartung handelt, die Aufgabe des Vermieters ist.

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AG München, 07.07.2006 - Az: 473 C 36207/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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