Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.777 Anfragen

Regelmäßiges Überprüfen der Toiletten durch den Vermieter?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine regelmäßige Überprüfung der sanitären Anlagen auf Mängel durch den Vermieter ist nicht notwendig.

Dies ist mit dem Bedürfnis der Mieter, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden, auch nicht vereinbar.

Der Entscheidung liegt die Schadenersatzklage eines Mieters zu Grunde, dessen Zuleitungsrohr aufgrund eines defekten Druckspülers in der Toilette abgerissen war und in der Folge einen nicht unerheblichen Wasserschaden verursachte.

Die Kläger verlangten den Ersatz des Schadens vom Vermieter.

Da dieser jedoch nicht schuldhaft gehandelt hatte - was beispielsweise dann der Fall gewesen wäre, wenn trotz konkreten Anlasses keine Überprüfung erfolgt wäre - gab es für die Forderung keine rechtliche Grundlage.


OLG Frankfurt, 07.03.2003 - Az: 24 U 125/02

ECLI:DE:OLGHE:2003:0307.24U125.02.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant